Beratungskosten
Faire und transparente Preisgestaltung
Rechtsberatungskosten und Beratungshonorare
Die grundsätzliche Gebührenordnung für die Rentenberatung ist gesetzlich festgelegt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ). Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich jedoch nach Umfang, Art der Tätigkeit und Schwierigkeit des Falles.Für das erste Gespräch fallen pauschal 120,00 € (zzgl. MwSt) an. Oftmals werden in diesem Erstgespräch bereits viele relevante Fragen geklärt.
Im ersten Beratungsgespräch werden wir die voraussichtlich anfallenden Gebühren besprechen, sodass die Ausgaben jederzeit transparent, offen und kalkulierbar bleiben. Weiterhin wird für eine fortlaufend beratende Tätigkeit eine Vergütungsvereinbarung schriftlich festgelegt.
Falls Sie weitere Fragen zu den Gebühren haben, sprechen Sie mich bitte an.
STEUERLICHE HINWEISE
- Rechtsberatungskosten und Beratungshonorare sind als Werbekosten steuerlich absetzbar.
- Anfallende Gebühren können, im Falle eines Rechtsstreites, ggfs. von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
MITGLIED IM BUNDESVERBAND DER RENTENBERATER
"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.“
(Bundestagsdrucksache 8/4277)