Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt von 44.590 Euro im Jahr 2020 auf 46.060 Euro im Jahr 2021. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Für 2020 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bereits auf 44.590 Euro erhöht worden. Der Gesetzgeber reagierte damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.
Durch die Änderung bieten sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten für angehende Rentner(innen) in diesem Jahr, falls eine Weiterbeschäftigung in Frage kommt.
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